Stallplanung

Bei einem Neubau müssen die Vorschriften nach Patent CH 705 084 B1 eingehalten werden. Ausnahmefälle müssen Vorort und situativ besprochen und müssen vom Erfinder (Tiziano Ziliani, Dipl. Ing. Agr. ETH) bewilligt werden. Stallneubau Richtlinien sind erst dann bei einem „NEUBAU oder UMBAU“ einzuhalten. Wichtig sind anfänglich absolut das maximale Tierwohl sowie das freiwillige Melken einzuhalten. Die BTS Richtlinien sind einen Teil der DW-Richtlinien und somit immer eingehalten.

Auf der Grundlage von Art. 76a des Landwirtschaftsgesetzes (LwG), gemäss welchem der Bund besonders tierfreundlichen Produktionsformen mit wirtschaftlich lohnenden Anreizen fördert, bestehen die zwei Tierhaltungsprogramme RAUS (seit 1993) und BTS (seit 1996/97).